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Landeskindergeld – Erneuerung der Anträge für das Jahr 2019

Ab dem 1. September 2018 bis zum 31. Dezember 2018 kann der Antrag um Erneuerung des Landeskindergeldes für das Jahr 2019 eingereicht werden.

Grundlage für die Bewertung der wirtschaftlichen Lage der Familiengemeinschaft zum Erhalt des Landeskindergeldes im Jahre 2019, bildet die einheitliche EEVE-Erklärung mit Bezug auf das Einkommen und Vermögen des Jahres 2017.

MDB