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Neue Beträge 2019 für die Leistungen der Zivilinvaliden

Finanzielle Leistungen für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose

Die Renten und Zulagen für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose werden ab Jänner 2019 angehoben. Demnach beläuft sich die monatliche Rente für Invaliden, Blinde und Gehörlose und die Zulage für minderjährige Teilinvaliden auf 441,20 Euro. Das Begleitungsgeld für Zivilinvaliden wurde auf 517,84 Euro monatlich erhöht. Ab Februar werden die neu festgelegten Beträge zusammen mit dem Ausgleich für Januar ausbezahlt.

Ebenfalls erhöht wurden die Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um die Rente zu beziehen. So beträgt die Einkommensgrenze für das Steuerjahr 2018 für Vollinvaliden, Blinde und Gehörlose 16.814,34 Euro, für Teilinvaliden 4.906,72 Euro.

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MDB