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Neue Beträge 2016 für Pflegegeld und Leistungen für Zivilinvaliden

Pflegegeld – Erhöhung der Pflegestufe 1
Mit Beschluss vom 19.01.2016 Nr. 46 hat die Landesregierung das Pflegegeld der Stufe 1 ab Jänner 2016 von 551,00 Euro auf 555,00 Euro erhöht. Die Beträge der restlichen Pflegestufen zwei, drei und vier bleiben unverändert.


Finanzielle Leistungen für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose
Mit Beschluss vom 19.01.2016 Nr. 45 hat die Landesregierung weiters die Zulagen für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose angepasst.
Folgende Beträge wurden mit Wirkung ab Jänner 2016 festgelegt:
- Begleitgeld für Zivilinvaliden: 512,34 Euro
- Begleitgeld für Volllinde: 899,38 Euro
- Sonderzulage für Blinde mit Restsehvermögen: 206,59 Euro
- Kommunikationszulage für Gehörlose: 254,39 Euro
Die Ergänzungszulagen für Blinde bleiben unverändert, so wie auch die monatliche Rente für Invaliden, Blinde und Gehörlose und die Zulage für minderjährige Teilinvaliden, die im Jahr 2016  435,00 Euro beträgt, so wie bereits 2015.

MDB