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Landeskindergeld – Erneuerung der Anträge für das Jahr 2020

Ab dem 1. September 2019 bis zum 31. Dezember 2019 kann der Antrag um Erneuerung des Landeskindergeldes für das Jahr 2020 eingereicht werden.

Grundlage für die Bewertung der wirtschaftlichen Lage der Familiengemeinschaft zum Erhalt des Landeskindergeldes im Jahre 2020, bildet die einheitliche EEVE-Erklärung mit Bezug auf das Einkommen und Vermögen des Jahres 2018.

MDB