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Mobilitätszulage: Abänderung des Gesetzes

Bei Entlassungen ab dem 1. Jänner 2013, wird die neue Bestimmung angewandt (Regionalgesetz vom 18.März 2013, Nr. 2), dessen Genehmigung durch den Regionalrat erfolgt ist. Für die Umsetzung der Maßnahme bedarf es noch einer Durchführungsverordnung auf Landesebene, welche im Herbst in Kraft treten wird.

Diese notwendige Abänderung ist Folge der „Fornero" Reform, die das Arbeitslosengeld mit der neuen „Aspi" („Assicurazione sociale per l'impiego") ersetzt hat.

MDB