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Ab dem 1. Juli ändert sich die Gültigkeitsdauer der EEVE Erklärung für das Familiengeld der Region und des Landes.

Ab dem 1. Juli wird ausschließlich die EEVE-Erklärung (einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) mit Einkommen 2012 und Vermögen zum 31.12.2012 in Betracht gezogen.

Dies gilt für alle diejenigen, die einen 1. Antrag für Familiengeld des Landes oder der Region einreichen.

Für alle Gesuche, die schon im Laufen und in Auszahlung sind, ändert sich nichts.

Alle Anträge um Familiengeld der Region, auch jene welche ab dem 1. Juli 2013 gestellt wurden, müssen weiterhin zwischen 1. September 2013 und 31. Dezember 2013 für das Jahr 2014 erneuert werden.

ABLEHNUNGEN

Anträge für das laufende Jahr, welche abgelehnt wurden, können ab 1. Juli mit der neuen EEVE-Erklärung wieder eingereicht werden.

FAMILIENGELD DES LANDES

Es wird daran erinnert, dass, im Falle einer Überschreitung der gesetzlich vorgesehenen Einkommens- und Vermögensgrenze von 80.000,00 € innerhalb des Dreijahreszeitraumes des Familiengeldes des Landes, eventuelle Unterbrechungen oder Widerrufe des Familiengeldes auf Grund oben genannter Überschreitung ab 1. Juli des Bezugsjahres Wirksamkeit haben.

 

MDB