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Wohnsitz für Familiengeld der Region

Um Anrecht auf das Familiengeld der Region zu haben, benötigen italienische Staatsbürger/innen, EU-Bürger/innen und Nicht-EU-Bürger/innen hinsichtlich des Wohnsitzes einen ununterbrochenen Wohnsitz von mindestens 5 Jahren vor Antragstellung. Als Alternative einen historischen Wohnsitz von 15 Jahren, davon mindestens 1 Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Gesuches (Art. 2 des Regionalgesetzes vom 12.09.2013, Nr. 6).

Nicht ansässige EU-Bürger/innen müssen in der Region Trentino-Südtirol ein Arbeitsverhältnis haben.

MDB