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Ab dem 1. Januar 2014 erweitern sich die Wohnsitzvoraussetzungen für das Familiengeld des Landes

Mit Beschluss Nr. 1984 vom 27. Dezember 2013 hat die Landesregierung die neuen Kriterien für den Zugang des Familiengeldes des Landes erweitert.

Für alle ab dem 1. Januar 2014 eingereichten Gesuche wird ein ununterbrochener Wohnsitz von 5 Jahren in der Provinz Bozen vor Einreichung des Gesuches verlangt. Als Alternative einen historischen Wohnsitz von 15 Jahren, davon mindestens 1 Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Gesuches

Dies gilt für alle antragstellende Personen, unabhängig, ob es sich um italienische Staatsbürger/innen, EU-Bürger/innen oder um Nicht-EU-Bürger/innen handelt.

Nicht ansässige EU-Bürger/innen müssen in der Region Trentino-Südtirol ein Arbeitsverhältnis haben.

MDB