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Neue Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitslose und Bezieher der Lohnausgleichkasse

Seit letzter Woche können jene Personen, die die Arbeit verloren haben oder in Lohnausgleichkasse sind, auf zwei neue finanziellen Leistungen zählen .

Während der Sitzung vom 11. März hat die Landesregierung die neuen "Kriterien für die Gewährung der Ergänzungszulage zur Sozialversicherung für die Beschäftigung (ASpI) und Antikrisenmaßnahmen" genehmigt, die die vom Staat durch die NISF ausgezahlten Abfederungsmaßnahmen erweitern und eine konkrete Wirksamkeit eines Regionalgesetzes (Gesetz Nr. 2/2013), das letztes Jahr genehmigt wurde, geben.

Ergänzungszulage zur AspI:

Die erste der zwei Leistungen, die Ergänzungszulage zur ASpI, wendet sich an jene Personen, die von gewerblichen Betrieben und kleinen Produktions- bzw. Arbeitsgenossenschaften (mit weniger als 15 Angestellten) oder Handelsbetrieben mit nicht mehr als 50 Angestellten entlassen wurden. In diesen Fällen erkennt der Staat seit dem letzten Jahr eine neue Leistung an, die ASpI, die das vorherige Arbeitslosengeld ersetzt. Die AspI kann zwischen 8 und 12 Monate dauern. Die Provinz, dank der neuen Leistung, gewährt den arbeitslosen Personen ein Unterstützungsgeld bis zu 850€ brutto für eine Höchstdauer von 4 Monaten, das den Arbeitslosen nach Ende des ASpl-Zeitraumes oder landwirtschaftlichen Arbeitslosengeldes zusteht.

Es ist wichtig zu unterstreichen, dass Arbeitslose, welche die staatliche Mobilitätszulage (es handelt sich von Arbeitnehmer aus gewerblichen Betrieben mit mehr als 15 Angestellten) erhalten, nicht Zugang zu dieser Zulage des Landes haben.

Maßnahmen gegen die Wirtschaftskrise:

Die zweite neue finanzielle Maßnahme wendet sich hingegen an jene Personen, welche wegen der Wirtschaftskrise das Arbeitsverhältnis beenden oder von diesem ausgesetzt werden (Lohnausgleichkasse). Auch in diesem Fall wird die Zulage für höchstens 4 Monate und im Falle einer Entlassung bis zu 850 € im Monat ausgezahlt. Für jene, welche in Lohnausgleichkasse sind, steht die Begünstigung pro Stunde zu und im Rahmen von drei Jahren können höchstens 1.056 € ausgezahlt werden.

 

"Die Wirtschaftskrise hat auch unsere Region getroffen, viele Menschen verlieren ihre Arbeit und finden nur schwer wieder einen neuen Arbeitsplatz. Wir setzen alles daran, hier über die staatlichen Maßnahmen hinaus weitere Unterstützungen zu geben, um diese schwierige Lebenssituation zu überbrücken," unterstreicht Arbeitslandesrätin Martha Stocker.

Für beide Leistungen müssen sich die Bürger an die Patronate in der Provinz wenden, welche beim Ausfüllen des Antrages, das dann der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung zur Zahlung weitergeleitet wird, zur Hilfe stehen werden. Auf der Internetseite der ASWE unter der Adresse http://www.provinz.bz.it/aswe/themen/arbeitslosigkeit.asp finden sich nützliche Informationen bezüglich der neuen Leistungen und Kontaktinformationen der Angestellten, welche die Anträge verwalten. Wer die Arbeit im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum Inkrafttreten der Kriterien verloren hat, kann den Antrag für Ergänzungszulage und Wirtschaftskrisenmaßnahmen innerhalb 30. Juni 2014 einreichen.

MDB