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Staatliches Familiengeld und staatliches Mutterschaftsgeld – Änderung des Verfahrens zur Einreichung der Gesuche

Ab Januar 2015 wird der Vorgang für die Einreichung der Ansuchen für das staatliche Familiengeld (es steht den Eltern mit mindestens drei minderjährigen Kindern zu) und für das staatliche Mutterschaftsgeld ändern.

Ab Januar können sich die Antragsteller der Leistungen, die bereits im Besitz der ISEE-Bescheinigung sind, an die Patronate wenden.

Die ISEE-Bescheinigung kann bei den Steuerbeistandszentren (CAAF), die landesweit verteilt sind (Informationen und Adressen finden Sie auf der Webseite der Agentur), angefordert werden.

Die Steuerbeistandszentren übergeben die ISEE-Bescheinigung 10 Tage nach Antrag, wie von der staatlichen Verordnung vorgesehen, dem Bürger.

MDB