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Familiengeld der Region – Erneuerung der Anträge für das Jahr 2016

Ab dem 1. September 2015 bis zum 31. Dezember 2015 kann der Antrag um Erneuerung des Familiengeldes der Region für das Jahr 2016 eingereicht werden.

Die Gesuche werden ausschließlich über die Patronate angenommen. Deshalb wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Patronat des Vertrauens. Das Patronat wird Ihnen bei der Gesuchstellung kostenlos behilflich sein und das Gesuch an die Agentur ASWE online übermitteln.

Grundlage für die Bewertung der wirtschaftlichen Lage der Familiengemeinschaft zum Erhalt des Familiengeldes der Region im Jahre 2016, bildet die einheitliche EEVE-Erklärung mit Bezug auf das Einkommen und Vermögen des Jahres 2014.

MDB