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Landeskindergeld (Ehemaliges Familiengeld der Region)

Neue Bestimmung für das Landeskindergeld (Ehemaliges Familiengeld der Region) – Einreichung des ersten Antrages für das Jahr 2017 und Erneuerung des Antrages für das Jahr 2018

Mit Beschluss der Landesregierung vom 29. August 2017, Nr. 943, veröffentlicht im Amtsblatt der Region vom 31. August 2017, wurde das Landeskindergeld, das ab 1. Jänner 2018 das derzeit ausbezahlte Familiengeld der Region ersetzt, eingeführt.

Hier die Anweisungen zur Einreichung der Anträge:

- erstes Ansuchen um das Familiengeld der Region betreffend das Jahr 2017: Einreichung innerhalb 30. November 2017

- Ansuchen um das Landeskindergeld (Ehemaliges Familiengeld der Region) zur Erneuerung des zur Zeit ausbezahlten Familiengeldes der Region für das Jahr 2018: Einreichung ab 1. September 2017 bis 31. Dezember 2017.

Die Anträge können online direkt bei der ASWE oder über die Patronate der Autonomen Provinz Bozen eingereicht werden.

Wir erinnern daran, dass die wirtschaftliche Lage der antragstellenden Person um das Landeskindergeld (Ex-Familiengeld der Region) für das Jahr 2018 mit der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) 2016 bestimmt wird.

MDB