News

Familiengeld: neue Zugangsvoraussetzung für Familien aus Nicht-EU Ländern

Ab 2023 müssen Familien aus Nicht-EU Ländern, welche um das Landesfamiliengeld, das Landesfamiliengeld plus und das Landeskindergeld ansuchen wollen, zusätzlich zu den bereits bestehenden Voraussetzungen für die Familiengelder, auch Sprach- und Gesellschaftskenntnisse vorweisen (Beschluss Nr. 678 vom 20.09.2022).

Zusätzliche Informationen auf folgender Internetseite: Zusammenleben in Südtirol: Sprache, Gesellschaft und Kultur  

MDB