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Familiengeld des Landes – dreijährige Gültigkeit

Ab 1. September 2011 haben die Anträge auf das Familiengeld des Landes eine dreijährige Gültigkeit.

Diese Neuheit findet auch für Anträge Anwendung, welche vor diesem Datum eingereicht wurden, vorausgesetzt, dass sie sich in der Phase der Zahlung der Zulage befinden. Deshalb muss der Antrag nicht jährlich erneuert werden. Das Familiengeld wird bis zum 3. Lebensjahr des Kindes ausbezahlt (bei einer Adoption oder Anvertrauung beginnt die 3-jährige Anspruchzeit ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Verfügung).

Für jedes neues Kind müssen Sie einen eigenen Antrag stellen. Sobald die Familiengemeinschaft im Dreijahreszeitraum die derzeitige Einkommens- und Vermögensgrenze von 80.000,00 € überschreitet, muss dies sofort dem Vertrauenspatronat oder der Agentur ASWE schriftlich mitgeteilt werden (diese Mitteilungspflicht gilt auch für Änderungen hinsichtlich Wohnsitz, Familiensituation oder Bankdaten).

Achtung: Der Antrag für das Familiengeld der Region muss jährlich zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember neu eingereicht werden.

MDB