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Annahme der Gesuche für das Familiengeld des Landes und der Region über die Patronate

Ab 1. September werden die Gesuche für das Familiengeld des Landes und der Region ausschließlich über die Patronate angenommen. Deswegen wenden Sie sich direkt an Ihr Vertrauenspatronat. Das Patronat wird Ihnen bei der Gesuchstellung behilflich sein und das Gesuch an die Agentur ASWE übermitteln.

Für beide Familiengelder wird die wirtschaftliche Lage der Familiengemeinschaft durch die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung – EEVE – erhoben. Deshalb werden Sie ersucht, gleichzeitig mit der Gesuchsstellung, auch die EEVE Erklärung einzureichen. Zu diesem Zweck wenden Sie sich an die Steuerbeistandszentren (CAAF) und/oder an jene Patronate welche diesen Dienst anbieten.

Die Dienste der Steuerbeistandszentren (CAAF) zwecks Abgabe der einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE), und jene der Patronate für die Gesuchstellung des Familiengeldes der Region sind kostenlos.

MDB