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Neuerungen für Zahlungen über 1.000,00 €

In Bezug auf die Neuerungen zur Nachverfolgbarkeit der Zahlungen, dürfen ab 07. März 2012, alle von den Landesanstalten bezahlten Vergütungen gleich 1.000,00 Euro und darüber nur mehr auf elektronischem Wege über die Bank durchgeführt werden (Überweisungen, Kreditkarten, Bancomat,) – erlassen mit Gesetzesdekret Nr. 201 vom 06.Dezember 2011, Art.12:

d.h. Zahlungen mit Scheck an den Begünstigten im Betrag ab 1.000,00 Euro und mehr sind nicht zugelassen.

MDB