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Familiengeld - Neue Frist bis Jahresende

Anträge um das Familiengeld des Landes und der Region für das Jahr 2012  können daher bis 31. Dezember 2012 bei den Patronaten eingereicht werden.

Im Juni hatte die Landesregierung einige Anpassungen der Einheitlichen Erhebung von Vermögen und Einkommen (EEVE) beschlossen, die Familien zugute kommen. Die wichtigste Änderung war, dass seit damals das Netto- anstatt des Bruttoeinkommens berücksichtigt wird.

Das Problem ist: Nicht alle Familien haben diese für sie nun deutlich günstigeren Kriterien wahrgenommen, einige hatten daher keinen Antrag für das Familiengeld abgegeben, obwohl sie dank der neuen Kriterien ein Anrecht darauf gehabt hätten. Um diesen Familien nun eine zweite Chance zu geben, hat die Landesregierung eine neue Gesuchsfrist beschlossen

Die Gesuche werden ausschließlich über die Patronate angenommen. Deswegen wenden Sie sich direkt an Ihr Patronat Ihres Vertrauens. Das Patronat wird Ihnen bei der Gesuchstellung kostenlos behilflich sein und das Gesuch an die Agentur ASWE online übermitteln.

Grundlage für die Bewertung der wirtschaftlichen Lage der Familiengemeinschaft zum Erhalt des Familiengeldes der Region des Jahres 2012, bildet die einheitliche EEVE-Erklärung mit Bezug auf das Einkommen- und Vermögen des Jahres 2010. Für das Familiengeld des Landes wird das Einkommen- und Vermögen des Jahres 2011 herangezogen.

MDB