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Finanzielle Leistungen für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose erhöht

Die Renten und Zulagen für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose werden rückwirkend ab Jänner 2013 angehoben. Demnach beläuft sich die monatliche Rente für Invaliden, Blinde und Gehörlose und die Zulage für minderjährige Teilinvaliden auf 430,84 Euro. Das Begleitungsgeld für Zivilinvaliden wurde auf 499,27 Euro monatlich erhöht. Ab Februar 2013 werden die neu festgelegten Beträge zusammen mit dem Ausgleich für Januar ausbezahlt.

Ebenfalls erhöht wurden die Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um die Rente zu beziehen. So beträgt die Einkommensgrenze für das Jahr 2012 für Vollinvaliden, Blinde und Gehörlose 16.127,30 Euro, für Teilinvaliden 4.738,63 Euro.

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MDB