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Familiengeld der Region – Erneuerung der Anträge für das Jahr 2015

Ab dem 1. September 2014 bis zum 31. Dezember 2014 kann der Antrag um Erneuerung des Familiengeldes der Region für das Jahr 2015 eingereicht werden.

Die Gesuche werden ausschließlich über die Patronate angenommen. Deshalb wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Patronat des Vertrauens. Das Patronat wird Ihnen bei der Gesuchstellung kostenlos behilflich sein und das Gesuch an die Agentur ASWE online übermitteln.

Grundlage für die Bewertung der wirtschaftlichen Lage der Familiengemeinschaft zum Erhalt des Familiengeldes der Region im Jahre 2015, bildet die einheitliche EEVE-Erklärung mit Bezug auf das Einkommen und Vermögen des Jahres 2013.

MDB