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Neuer Zusatzbeitrag zum Landesfamiliengeld ("Landesfamiliengeld +")

Die Landesregierung hat am 23.8.2016 die Richtlinien für die Gewährung des Zusatzbeitrags zum Landesfamiliengeld genehmigt. Der Beitrag besteht aus einer finanziellen Unterstützung für Familien, in denen die Väter einer abhängigen Arbeit im Privatsektor in der Provinz Bozen nachgehen und die Elternzeit in den ersten 18 Monaten nach der Geburt des Kindes in Anspruch nehmen. Die Elternzeit muss für einen Zeitraum von mindestens 2 vollen ununterbrochenen Monaten beansprucht werden.
Für Adoptiv- oder Pflegeväter beginnen die 18 Monate ab dem Zeitpunkt der Adoption oder der Anvertrauung.
Der Zusatzbeitrag, welcher zwischen 400 € und 800 € monatlich beträgt und für maximal drei Monate gewährt ist, wird für Geburten vom 01. Jänner 2016 bis einschließlich 31. Dezember 2018 ausgezahlt.
Weite Informationen finden Sie unter folgendem Link  

MDB