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Aussetzung der Ratenrückzahlung

Bauspardarlehen

Mit Beschluss Nr. 248 vom 7. April 2020 hat die Landesregierung ein Hilfspaket zur Bekämpfung der COVID-19 Krise genehmigt. Eine der genehmigten Maßnahmen sieht die Aussetzung / Stundung der Ratenrückzahlung für die Bauspardarlehen vor:

Die Landesregierung hat demnach Folgendes beschlossen: „Auf Anfrage der einzelnen Bauspardarlehensnehmer wird ab dem 01.04.2020 eine Aussetzung der Rückzahlung der Darlehensraten für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten bis zum 31.03.2021 gewährt. Die Aussetzung der Rückzahlung der Raten wird auch jenen antragstellenden Personen gewährt, welche den Darlehensvertrag innerhalb 30.09.2020 abschließen. Für den Zeitraum der Aussetzung sind keine Zinsen fällig. Die Dauer des Darlehens ist um den Zeitraum der Aussetzung verlängert. Für den Zeitraum der Aussetzung ist das Kreditinstitut von der Pflicht der Rückzahlung der Kapitalquoten befreit. Die Aussetzung beginnt ab dem Monat, in welchem der Antrag eingereicht wird und beinhaltet nicht die bereits bezahlten Raten.“

Die Darlehensnehmer müssen sich für den Antrag um Aussetzung der Rückzahlung der Darlehensraten direkt an das jeweilige Kreditinstitut wenden, welches das Darlehen finanziert hat.

MDB