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Zivilinvalidenrenten – Verantwortungserklärung

Die Formulare der Verantwortungserklärung sind ab sofort auf der Webseite der Agentur verfügbar.

Mit dem Landesgesetz vom 17.11.2020, Nr. 13 wurden einige Änderungen im LG 46/1978 „Maßnahmen betreffend die Zivilinvaliden, die Zivilblinden und die Gehörlosen“ eingeführt, u.a. auch, dass die Rente  aufgrund des Einkommens des Vorjahres für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. September des darauffolgenden Jahres ausgezahlt wird und nicht mehr, wie bisher, vom 1. Juni bis 31. Mai des darauffolgenden Jahres. Die Verantwortungserklärung mit dem Einkommen des Jahres 2020 zur Berechnung der eventuellen Rente bzw. der erhöhten Rente ist demnach innerhalb 30. September einzureichen. Die Formulare stehen auf der Webseite zur Verfügung.

MDB