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Familiengelder: ab dem 1. Juli neue Richtlinien zur Auszahlung

Es wurden neue Zugangsvoraussetzungen und Richtlinien zur Auszahlung und Verwaltung des Landesfamiliengeldes und des Landeskindergeldes genehmigt, welche ab dem 1. Juli 2022 in Kraft treten werden (Beschluss der Landesregierung vom 15.02.2022, Nr. 102).

Die wichtigste Neuigkeit für das Landeskindergeld ist die Einführung der ISEE für die Ermittlung der wirtschaftlichen Lage der Familiengemeinschaft, welche die bisherige EEVE ersetzen wird. Das Landeskindergeld steht nun allen minderjährigen Kindern bis zur Volljährigkeit zu und den Kindern mit Behinderung auch nach deren Volljährigkeit.

Ab Juli 2022 ist es daher notwendig einen neuen Antrag um Landeskindergeld einzureichen.

Der Zugang zum Landesfamiliengeld hingegen wird ab dem 1. Juli 2022 unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der Familie möglich sein. Es ist keine Einkommensgrenze mehr vorgesehen und es benötigt daher keiner Bescheinigung der Einkommens- und Vermögenssituation der Familie mehr.

Zusätzliche Details und Informationen finden Sie auf der Internetseite der Leistungen.

MDB