Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz

Nationaler Antikorruptionsplan (PNA) und Richtlinien

Rechtliche Grundlage: Art. 10 Abs. 8 Buchst. a) GvD Nr. 33/2013
(8) Eine jede Verwaltung hat die Pflicht, auf ihrer offiziellen Webseite in der Sektion „Transparente Verwaltung“ gemäß Art. 9 das Dreijahresprogramm für die Transparenz und Integrität sowie dessen Umsetzungsstand zu veröffentlichen.

Ab dem Jahr 2022 ist der Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz im Integrierter Tätigkeits- und Organisationsplan (PIAO) zu finden. finden Sie hier

Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2023- 2025

Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2022- 2024

Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2021- 2023

Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2020- 2022

Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung  und der Transparenz 2019 - 2021

Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung 2018 - 2020

Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2017 - 2019

Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2016 - 2018

Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2014 - 2016