Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz
Nationaler Antikorruptionsplan (PNA) und Richtlinien
Rechtliche Grundlage: Art. 10 Abs. 8 Buchst. a) GvD Nr. 33/2013
(8) Eine jede Verwaltung hat die Pflicht, auf ihrer offiziellen Webseite in der Sektion „Transparente Verwaltung“ gemäß Art. 9 das Dreijahresprogramm für die Transparenz und Integrität sowie dessen Umsetzungsstand zu veröffentlichen.
Ab dem Jahr 2022 ist der Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz im Integrierter Tätigkeits- und Organisationsplan (PIAO) zu finden. finden Sie hier
Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2023- 2025
- Genehmigungsdekret des Direktors n. 39/2023 und Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2023-2025
- Anlage 1 – Risikokatalog e Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung
- Anlage 2 – Monitoring des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung 2022- 2024 (DPVK)
- Anlage 3 – Transparenzverpflichtungen (dieser Text liegt nur in italienischer Sprache vor)
Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2022- 2024
- Genehmigungsdekret des Direktors n. 75/2022 und Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2022-2024
- Anlage 1 – Risikokatalog e Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung
- Anlage 2 – Monitoring des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung 2021- 2023 (DPVK)
- Anlage 3 – Transparenzverpflichtungen
Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2021- 2023
- Genehmigungsdekret des Direktors n. 58/2021
- Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2021-2023 (übersetzte Fassung)
- Anlage 1 – Risikokatalog e Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung (übersetzte Fassung)
- Anlage 2 – Monitoring des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung 2020- 2022 (DPVK) (dieser Text liegt nur in italienischer Sprache vor)
- Anlage 3 – Transparenzverpflichtungen (dieser Text liegt nur in italienischer Sprache vor)
Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2020- 2022
- Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2020-2022 und Genehmigungsdekret des Direktors n. 57/2020 (übersetzte Fassung)
Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2019 - 2021
Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung 2018 - 2020
Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2017 - 2019
- Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2017-2019 und Genehmigungsdekret des Direktors n. 36/2017
- Anlage - Risikokatalog - 2017-2019
- Aktualisierung und Ergänzung des Transparenzplan - Dekret des Direktors Nr. 220/2017
Veröffentlichung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz 2016 - 2018
- Dekret Nr. 37 vom 29.01.2916 - Genehmigung des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz - 2016-2018
- Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung 2016-2018