Abwesenheitsquoten

Rechtliche Grundlage: Art. 16 Abs. 3, GvD Nr. 33/2013
Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen alle drei Monate die Daten betreffend die Abwesenheitsquoten des Personals, getrennt nach Organisationseinheiten.
Die Mitarbeiter der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung sind Teil des Stellenplans der Landesverwaltung. Die Abwesenheitsquote beinhaltet die Abwesenheiten aus nicht arbeitsbedingten Gründen: Urlaub, Krankheit, Mutterschaft, Studium, andere Gründe.

 

Vorhergehende Jahre


Für weiter Informationen zu Abwesenheitsquoten wird zuständigkeitshalber auf die Webseite der Autonomen Provinz Bozen Homepage unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" verwiesen.