An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge

Rechtliche Grundlage: Art. 18 GvD Nr. 33/2013
(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen das Verzeichnis der Aufträge, die einem jeden ihrer Bediensteten erteilt oder zu deren Annahme diese ermächtigt wurden, mit Angabe der Dauer und der für einen jeden Auftrag zustehenden Vergütung.

Das Personal, welches bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung im Dienst ist, ist angestelltes Personal der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.
Die an die Bediensteten der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung erteilten Aufträge sind Teil der im jeweiligen Berufsbild vorgesehenen Aufgaben; die entsprechenden Vergütungen sind in der Gesamtentlohnung enthalten.

Die Ermächtigung zur Ausübung von Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit der Landesbediensteten der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ist durch die "Verordnung über die Nebentätigkeiten", Dekret des Landeshauptmanns vom 6. Jänner 2016, Nr. 3, geregelt.
Die Liste der Aufträge und Nebentätigkeiten, zu deren Annahme die Bediensteten der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ermächtigt wurden, finden Sie auf der Transparenzseite der Provinz.