Gesamtbetrag der Prämien

Rechtliche Grundlage: Art. 20, Abs. 1 GvD Nr. 33/2013
(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die Daten betreffend den angesetzten Gesamtbetrag der Leistungsprämien und die Höhe der effektiv ausgezahlten Prämien.

Gesamtbetrag der bereitgestellten und ausbezahlten Prämien

Kriterien für die Zuweisung der zusätzlichen Besoldungselemente, welche im System zur Bewertung und Überprüfung der Performance bestimmt sind:

Die oben veröffentlichten Daten beziehen sich nur auf die Bedienstete während der Direktor der Agentur nicht enthalten ist.  Deshalb wird auf die Website der Landesverwaltung unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" verwiesen, wo der gesamte bereitgestellte und bezahlte Gesamtbetrag für alle Direktoren der Landesverwaltung und der Hilfskörperschaften, veröffentlicht ist.