Immobilienvermögen

Rechtliche Grundlage: Art. 30 GvD Nr. 33/2013
(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die Identifizierungsdaten der in ihrem Besitz befindlichen Liegenschaften sowie die entrichteten oder eingehobenen Miet- oder Pachtzinse.

Laut Art. 13 Abs. 1 des Statutes der Agentur, mit Beschluss der Landesregierung Nr. 816 vom 07.07.2015 genehmigt, nutzt die Agentur die vom Land zur Verfügung gestellten beweglichen und unbeweglichen Güter für die Ausübung der eigenen Tätigkeit.

Für Informationen wird zuständigkeitshalber auch auf die Website der Südtiroler Landesverwaltung unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" verwiesen.