Monitoring der Verfahrensdauer

Rechtliche Grundlage: Art. 24 Abs.2,  D.Lgs. n. 33/2013
(2) Die Verwaltungen veröffentlichen die Ergebnisse der periodischen Erhebung über die Einhaltung der Verfahrensfristen im Sinne des Art. 1 Abs. 28 des Gesetzes vom 6. November 2012, Nr. 190 und stellen sie auf der offiziellen Website zur Verfügung.

Die ursprünglich laut Artikel 24, Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013 vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung der Ergebnisse des regelmäßigen Monitorings über die Einhaltung der Verfahrensfristen wurde mit gesetzesvertretenden Dekret Nr. 97/2016 wieder aufgehoben.