Organisatorische Positionen

Rechtliche Grundlage: Art. 14 Abs. 1-quinquies, GvD Nr. 33/2013
Die in Absatz 1 genannten Veröffentlichungspflichten wenden sich auch an jene organisatorischen Positionen an, denen im Sinne des Artikels 17, Absatz 1-bis des Legislativsdekretes 165 vom 2001, Zuständigkeiten delegiert wurden, sowie in jenen Fällen laut Art. 4-bis Abs. 2 des Gesetzesdekretes N. 78 vom 19 Juni 2015, und in allen anderen Fällen in denen Führungsfunktionen durchgeführt werden. Für die anderen organisatorischen Positionen ist nur der Lebenslauf zu veröffentlichen.

In der Agentur sind keine 'organisatorischen Positionen' vorgesehen.

Die Mitarbeiter der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung sind Teil des Stellenplans der Landesverwaltung. Für Informationen zum Personal wird zuständigkeitshalber auf die Webseite der Autonomen Provinz Bozen unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/personal.asp verwiesen.