Stellenplan

Rechtliche Grundlage: Art. 16 Abs. 1, GvD Nr. 33/2013
Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen den Jahresbericht zur Personalstruktur und zu den Personalausgaben laut Art. 60 Abs. 2 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30. März 2001, Nr. 165, in dem die Daten betreffend die Planstellen und das effektiv im Dienst stehende Personal sowie die entsprechenden Kosten mit Angabe deren Aufteilung unter den verschiedenen Rängen und Berufsbereichen enthalten sind, mit besonderem Augenmerk auf das Personal der direkt mit den politischen Führungsorganen zusammenarbeitenden Ämter.

Die Mitarbeiter der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung sind Teil des Stellenplans der Landesverwaltung.

Ausgaben zum Personal:

Jahresbericht

 

Für Informationen zum Personal wird zuständigkeitshalber auch auf die Website der Südtiroler Landesverwaltung unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" verwiesen.