Telefon und elektronische Post

Rechtliche Grundlage: Art. 13 Abs. 1, Buchst. d) GvD Nr. 33/2013
Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen und aktualisieren die Informationen und Daten betreffend ihre Organisation sowie die Bezugsdokumente auch normativen Charakters. Es werden auch Daten veröffentlicht, die Folgendes betreffen: … d) das Verzeichnis der Telefonnummern und der institutionellen elektronischen Postfächer und der speziellen zertifizierten elektronischen Postfächer, an die sich die Bürgerschaft für jegliche Frage über die institutionellen Aufgaben wenden kann.