Wettbewerbe

Rechtliche Grundlage: Art. 19, GvD Nr. 33/2013
(1) Unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Bekanntmachungspflichten veröffentlichen die öffentlichen Verwaltungen die Wettbewerbsausschreibungen für jedwede Einstellung von Personal bei der Verwaltung.
(2) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen und aktualisieren ständig das Verzeichnis der Wettbewerbsausschreibungen sowie jenes der im letzten Dreijahreszeitraum durchgeführten Wettbewerbe unter Angabe der jeweiligen Anzahl der eingestellten Bediensteten und der bestrittenen Ausgaben.

Die Mitarbeiter der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung sind Teil des Stellenplans der Landesverwaltung.
Für Informationen wird zuständigkeitshalber auch auf die Website der Südtiroler Landesverwaltung unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" verwiesen.