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Familienförderung: ab September Erhöhung des Landeskindergeldes für behinderte minderjährige Kinder

Mit Beschluss Nr. 694 vom 22. August 2023 genehmigte die Landesregierung eine Änderung der Zugangsvoraussetzungen und Kriterien für die Auszahlung des Landeskindergeldes, die eine Erhöhung des Betrags für behinderte minderjährige Kinder vorsieht. Ab dem Monat September 2023, der im Oktober ausgezahlt wird, haben Familien mit behinderten minderjährigen Kindern Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von 300 € bei einem ISEE-Wert der antragstellenden Person von weniger als 15.000 € oder 170 € bei einem ISEE-Wert zwischen 15.001 und 40.000 €.

MDB