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FRIST FÜR DIE EINREICHUNG DES ANTRAGES AUF LANDESKINDERGELD AUF DEN 2. OKTOBER VERSCHOBEN - MYCIVIS PORTAL AM 3. OKTOBER 2023 NICHT VERFÜGBAR

Artikel 19 der Kriterien für die Auszahlung des Landeskindergeldes sieht vor, dass das Kindergeld ab März desselben Jahres gewährt wird, wenn der Antrag bis zum 30. September des Bezugsjahres eingereicht wird. Da der 30. September im laufenden Jahr auf einen Samstag fällt, wird die Frist gemäß Artikel 3 des LG 17/1993 von Rechts wegen auf den folgenden Tag verlängert, der kein Feiertag ist. Anträge auf Kindergeld können daher bis Montag, den 2. Oktober eingereicht werden, und, wenn sie angenommen werden, wird das Landeskindergeld ab März dieses Jahres ausgezahlt.

Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund von Wartungsarbeiten das Portal für die Einreichung von Anträgen über myCivis am 3. Oktober 2023 nicht zur Verfügung stehen wird. An diesem Tag wird es daher für die Bürgerinnen und Bürger weder über ein Patronat noch direkt über myCivis möglich sein, Anträge auf Familien-, Kinder-, Mutterschaftsgelder oder Pflegegeld telematisch an die Agentur zu übermitteln.

MDB