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Aussetzung der Rückzahlung der Rate für das Jahr 2020

Vorschuss auf die Steuerabzüge

Mit Beschluss Nr. 248 vom 7. April 2020 hat die Landesregierung ein Hilfspaket zur Bekämpfung der COVID-19 Krise genehmigt. Eine der genehmigten Maßnahmen sieht die Aussetzung / Stundung der Ratenrückzahlung für den Vorschuss auf die Steuerabzüge vor.

Die Landesregierung hat demnach Folgendes beschlossen: „Auf Anfrage der einzelnen Bezieher der Darlehen für die Vorschüsse auf die Steuerabzüge dessen Rückzahlungsplan bereits ansteht, ist die für den Monat September 2020 vorgesehene Ratenzahlung für 12 Monate ausgesetzt. Die Dauer des Darlehens ist um den Zeitraum der Aussetzung verlängert.“

Die Darlehensnehmer müssen den Antrag um Aussetzung der Ratenzahlung an die Abteilung Wohnbau des Landes richten.

MDB