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Landeskindergeld – Erneuerung der Anträge für das Jahr 2021

Ab dem 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2020 kann der Antrag um Erneuerung des Landeskindergeldes für das Jahr 2021 eingereicht werden.
Grundlage für die Bewertung der wirtschaftlichen Lage der Familiengemeinschaft zum Erhalt des Landeskindergeldes im Jahre 2021, bildet die einheitliche EEVE-Erklärung mit Bezug auf das Einkommen und Vermögen des Jahres 2019.

MDB