News

Landeskindergeld: Verlängerung der Frist für die Ansuchen um Erneuerung des Landeskindergeldes 2021 bis zum 30. April 2021.

Mit Beschluss Nr. 990 vom 15. Dezember 2020 hat die Landesregierung die Frist für die Einreichung der Erneuerung des Landeskindergeldes 2021 auf den 30. April 2021 verlegt (üblicherweise ist der letzte Termin der 31. Dezember).
Die Landeskindergelder, die derzeit noch in Auszahlung sind, enden mit der Rate bezüglich Dezember und müssen anhand eines neuen Ansuchens erneuert werden. Die Ansuchen können online oder über ein Patronat eingereicht werden.
Zudem können Familien, deren Kinder ab 1. Jänner 2021 geboren, adoptiert oder anvertraut werden, nun innerhalb 180 Tagen (und nicht mehr 90 Tagen) ab der Geburt, Adoption oder Anvertrauung erstmals um das Landeskindergeld ansuchen.

MDB