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Landeskindergeld – Erneuerung der Anträge für das Jahr 2022

Ab dem 1. September 2021 bis zum 31. Dezember 2021 kann der Antrag um Erneuerung des Landeskindergeldes für das Jahr 2022 eingereicht werden.

Grundlage für die Bewertung der wirtschaftlichen Lage der Familiengemeinschaft zum Erhalt des Landeskindergeldes im Jahre 2022, bildet die einheitliche EEVE-Erklärung mit Bezug auf das Einkommen und Vermögen des Jahres 2020.

MDB