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Landeskindergeld: Verlängerung der Frist für die Ansuchen des Landeskindergeldes 2022 bis zum 31. März 2022.

Mit Beschluss Nr. 977 vom 23. November 2021 hat die Landesregierung die Frist für die Einreichung der Anträge des Landeskindergeldes 2022 auf den 31. März 2022 verlegt (der letzte Termin wäre sonst der 31. Dezember 2021).
Die Landeskindergelder, die derzeit noch in Auszahlung sind, enden mit der Rate bezüglich Dezember und müssen anhand eines neuen Ansuchens erneuert werden. Die Ansuchen können online oder über ein Patronat eingereicht werden.

MDB