News

Neue Einkommensgrenze für den Zugang zum Landeskindergeld und einmaliger Kinderbonus von 400 €

Die Landesregierung hat in der Sitzung vom 21. Juni 2022 die Zugangsvoraussetzungen für das Landeskindergeld abgeändert und die Einkommensgrenze für den Bezug des Landeskindergeldes auf 40.000 € ISEE-Wert angehoben. Die Landesregierung hat zudem einen außerordentlichen einmaligen Kinderbonus von 400 € pro Kind beschlossen, welcher von der ASWE an diejenigen ausbezahlt wird, die innerhalb 31. Dezember 2022 um das Landeskindergeld ansuchen und Anspruch auf mindestens eine Monatsrate im Zeitraum von Juli bis Dezember 2022 haben. Es wird daran erinnert, dass ab Juli das neue Gesuch um Landeskindergeld eingereicht werden muss, um die Leistung weiterhin zu beziehen. Der Antrag kann ab Juli bei allen Patronaten des Landes oder mittels des Online-Dienstes auf Mycivis eingereicht werden.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Landesregierung passt die Kriterien des Landeskindergeldes an | Alle News | News | Südtiroler Landesverwaltung (provinz.bz.it)

Landeskindergeld (mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022

MDB