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Einmalige Bonuszahlung für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose

Die Einmalzahlung von 200 Euro, welche im staatlichen Gesetzesdekret Nr. 50/2022 vorgesehen ist, wird an Südtiroler Zivilinvaliden, Zivilblinden und Gehörlosen, welche eine Zivilinvalidenrente beziehen, direkt vom Land über die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) und nicht vom staatlichen Fürsorgeinstitut NISF/INPS ausbezahlt.

Um die Bonuszahlung zu erhalten, ist es nicht nötig, dass behinderte, blinde und gehörlose Menschen einen eigenen Antrag stellen. Vielmehr wird die ASWE den Betrag im Laufe des Monats Juli automatisch gutschreiben, sobald das NISF/INPS die Namen der Begünstigten mitgeteilt hat. Ausgenommen sind behinderte, blinde oder gehörlose Personen, die zusätzlich zu der von der Agentur ausbezahlten Invaliditätsrente auch eine andere Rente oder Leistung des NISF/INPS erhalten: in diesen Fällen zahlt das gesamtstaatliche Fürsorgeinstitut zusammen mit der eigenen Leistung, auch den Bonus von 200 Euro aus.

Um in den Genuss des Bonus zu kommen, darf das einkommensteuerpflichtige persönliches Einkommen ohne Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2021 den Betrag von 35.000 Euro nicht überschritten haben.

MDB