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Neuer Beitrag für den Aufbau einer Zusatzrente der Künstler. Anträge ab 21. Oktober 2022

Mit Wirkung vom 21. Oktober 2022 können Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in der Provinz Bozen, die im Landesverzeichnis gemäß Landesgesetz Nr. 9/2015 eingetragen sind, einen Beitrag zur Unterstützung der Zusatzrente gemäß Regionalgesetz Nr. 4 vom 20. November 2020 beantragen.

Der Beitrag kann in Anspruch genommen werden, sofern die betroffene Person nachweist, dass sie im jeweiligen Bezugsjahr zu eigenen Lasten in eine durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 252/2005 geregelte Zusatzrentenform eingezahlt hat.

Einreichungstermin: 31. Dezember 2022, für das Jahr 2022

Weitere Infos unter folgendem Link

MDB