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Entlastungsbonus: Verlängerung der Antragsfrist bis zum 31. Mai 2023

Seit dem 1. Dezember 2022 können die Anträge für den Entlastungsbonus für Familien mit volljährigen Kindern, Paaren, Rentnerinnen und Rentner sowie für Einzelpersonen online eingereicht werden.

Die Frist für die Einreichung der Anträge wurde bis zum 31. Mai 2023 verlängert (Beschluss der Landesregierung Nr. 306/2023).

Das Landesgesetz vom 18. Oktober 2022, Nr. 13 sieht Unterstützungsmaßnahmen für Familien und Einzelpersonen vor, um den starken Anstieg der Energiekosten zu bewältigen.

Der Entlastungsbonus ist für Familien mit volljährigen Kindern, Paaren, Rentner und Rentnerinnen sowie Einzelpersonen vorgesehen, welche den ISEE Wert in Höhe von 40.000,00 Euro nicht überschreiten.

Der Bonus wird einmalig in einer Höhe von 500,00 Euro ausbezahlt.

Die antragstellende Person muss Vertragsinhaber/Vertragsinhaberin eines Stromliefervertrages in Südtirol sein und der meldeamtliche Wohnsitz muss mit jenem übereinstimmen, an welchen der Strom geliefert wird.

Wie bekannt, haben Familien mit minderjährigen Kindern, welche Anrecht auf das Landekindergeld für zumindest einen Monat im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2022 hatten, den Bonus bereits über das Landeskindergeld ausbezahlt bekommen.

SG