News

Ab dem 1. Januar 2014 ändert sich die Wohnsitzvoraussetzung für das Familiengeld des Landes

Mit Beschluss Nr. 1597 vom 21. Oktober 2013 hat die Landesregierung die neuen Kriterien für den Zugang des Familiengeldes des Landes genehmigt.

Für alle ab dem 1. Januar 2014 eingereichten Gesuche wird ein ununterbrochener Wohnsitz von 5 Jahren in der Provinz Bozen vor Einreichung des Gesuches verlangt. Dies gilt für alle antragstellende Personen, unabhängig, ob es sich um italienische Staatsbürger/innen, EU-Bürger/innen oder um Nicht-EU-Bürger/innen handelt.

MDB