Transparente Verwaltung

Die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) ist eine Hilfskörperschaft des Landes öffentlichen Rechts mit Organisations-, Verwaltungs-, Buchführungs- und Vermögensautonomie.

Die institutionelle Kernaufgabe ist die direkte Auszahlung von Sozialhilfeleistungen die von Landesgesetzen vorgesehen sind, sowie der Leistungen der Ergänzungsvorsorge, deren Verwaltung durch Staats- und Regionalgesetzen an das Land übertragen wurde.

Im Sinne einer offenen, bürgernahen Verwaltung und gemäß den Grundsätzen der Transparenz und der guten Verwaltung gewährleistet die Agentur jedem den weitestgehenden Zugang zu den Informationen über ihre Organisation und Tätigkeit, über die Verwendung der öffentlichen Mittel sowie ihre Leistungen und Dienste.

Rechtsquellen:

  • Ges. 14. März 2013, Nr. 33 (Externer Link) Neuaufstellung der Vorschriften über die Pflichten der Veröffentlichung, die Transparenz und die Kommunikation von Informationen durch die Öffentliche Verwaltung  - (Geändert durch das Dekret 25. Mai 2016, Nr. 97 (Externer Link) - Überarbeitung und Vereinfachung der Bestimmungen über die Vorbeugung von Korruption, Veröffentlichung und Transparenz, Korrektur des Gesetzes 6. November 2012, Nr. 190 und der Gesetzesverordnung 14. März 2013, Nr. 33, gemäß Artikel 7 des Gesetzes vom 7. August 2015 Nr. 124, über die Sanierung der öffentlichen Verwaltung) (auf Italienisch).
    Ges. 6.
  • November 2012, Nr. 190 (Externer Link) Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Illegalität in der Öffentlichen Verwaltung (auf Italienisch).

Die in den einzelnen Unterabschnitten veröffentlichten Inhalte der Rubrik "Transparente Verwaltung" der Agentur werden mit zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Unterlagen laufend aktualisiert und es  wird zuständigkeitshalber auf die von der Autonomen Provinz Bozen Homepage unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" veröffentlichten Informationen verwiesen.

Die hier veröffentlichten persönlichen Daten können nur gemäß den in den geltenden Bestimmungen über die Wiederverwendung von öffentlich zugänglichen Informationen vorgesehenen Bedingungen wiederverwendet werden (EU-Richtlinie 2013/37/UE und GvD. Nr. 102/2015 zur Umsetzung derselben), sofern sie mit den Zwecken, für welche sie erhoben und gespeichert wurden, vereinbar sind, und unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen.