Unterlagen, die vor dem Beschluss Nr. 7 der ANAC vom 17.01.2023 für jedes Verfahren gesondert veröffentlicht wurden

Rechtliche Grundlage: Art. 37 Abs. 1, GvD Nr. 33/2013
1.Unbeschadet der weiteren gesetzlichen Bekanntmachungspflichten und insbesondere gemäß Art. 9-bis veröffentlichen die öffentlichen Verwaltungen und die Vergabestellen:
a) Daten wie im Art. 1 Abs. 32 des Gesetzes vom 6. November 2012, Nr. 190 (Externer Link)vorgesehen
b) Akten und Informationen gemäß den Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekret vom 18. April 2016, Nr. 50

Akte bezüglich der Planung von Arbeiten, Bauten, Dienstleistungen und Lieferungen 

Zweijahresprogramm der angekauften Güter und Dienstleistungen, Dreijahresprogramm der öffentlichen Arbeiten und der betreffenden jährlichen Aktualisierungen (link ISOV). (Externer Link)

 

Akte betreffend Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Dienstleistungs-, Lieferungs- Arbeits- und Bauaufträgen, von Planungswettbewerben, Ideenwettbewerben und Konzessionen einschließlich jener zwischen Körperschaften des öffentlichen Bereichs gemäß Art. 5 des GvD Nr. 50/2016.

Bekanntmachung einer Vorinformation:

Bekanntmachung einer Vorinformation (Art. 70, Absatz 1, 2 und 3, GvD Nr. 50/2016); Auftragsbekanntmachungen und Bekanntmachungen einer Vorinformation (art. 141, dlgs n. 50/2016) (link ISOV).(Externer Link)

Beschluss zwecks Ermächtigung oder gleichwertigen Akt siehe Sektion "Maßnahmen der Führungskräfte"

Bekanntmachungen und Auftragsbekanntmachungen:

  • Bekanntmachung (Art. 19, Absatz 1, GvD Nr. 50/2016) (link ISOV)
  • Bekanntmachung von Marktforschungen (Art. 36, Absatz 7, GvD Nr. 50/2016 und Leitlinien von ANAC):

 

Jahr 2023

Jahr 2022

Jahr 2021

Jahr 2020

Jahr 2019

Jahr 2018

Jahr 2017

Jahr 2016

Jahr 2015

Jahr 2014

Jahr 2013

 

  • Bekanntmachung zur Erstellung einer Liste der Wirtschaftsteilnehmer und Veröffentlichung dieser Liste (Art. 36, Absatz 7, GvD Nr. 50/2016 und Leitlinien von ANAC) (link ISOV)
  • Auftragsbekanntmachungen und Bekanntmachungen (Art. 36, Absatz 9, GvD Nr. 50/2016)
  • Auftragsbekanntmachungen und Bekanntmachungen (Art. 73, Absatz 1 und 4, GvD Nr. 50/2016) (link ISOV)
  • Auftragsbekanntmachungen und Bekanntmachungen (Art. 127, Absatz 1, GvD Nr. 50/2016); regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung (Art. 127, Absatz 2, GvD Nr. 50/2016) (link ISOV)
  • Bekanntmachung des Ausgangs des Verfahrens (link ISOV)
  • Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachungen und der Bekanntmachungen auf nationaler Ebene (link ISOV)
  • Bekanntmachung des Wettbewerbs (Art. 153, Absatz 1, GvD Nr. 50/2016) (link ISOV)
  • Bekanntmachung der Zuschlagserteilung (Art. 153, Absatz 2, GvD Nr. 50/2016) (link ISOV)
  • Konzessionsbekanntmachung, Einladung zur Angebotsabgabe, Ausschreibungsunterlagen (Art. 171, Absatz 1 und 5, GvD Nr. 50/2016) (link ISOV)
  • Bekanntmachung bezüglich Abänderungen der Rangfolge der Wichtigkeit der Kriterien, Konzessionsbekanntmachung (Art. 173, Absatz 3, GvD Nr. 50/2016) (link ISOV)
  • Auftragsbekanntmachung (Art. 183, Absatz 2, GvD Nr. 50/2016) (link ISOV)
  • Bekanntmachung des konstituierten Privilegs (Art. 186, Absatz 3, GvD Nr. 50/2016) (link ISOV)
  • Auftragsbekanntmachung (Art. 188, Absatz 3, GvD Nr. 50/2016) (link ISOV)

Bekanntmachung des Ausgangs des Vergabeverfahrens:

Bekanntmachung des Ausgang des Vergabeverfahrens mit Angabe der eingeladenen Subjekte (Art. 36, Absatz 2, GvD Nr. 50/2016); Bekanntmachung des Wettbewerbs und Bekanntmachung des Ausgangs des Wettbewerbs (Art. 141, GvD Nr. 50/2016); Bekanntmachungen bezüglich des Ausgangs des Verfahrens können vierteljährlich zusammengefasst werden (Art. 142, Absatz 3, GvD Nr. 50/2016); Auflistung der Protokolle der Vergabekommissionen (link ISOV).

Bekanntmachung des Prüfungssystems:

Bekanntmachungen über das Bestehen eines Prüfungssystems gemäß Anlage XIV, Teil II, Buchstabe H; Auftragsbekanntmachungen, regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung; Bekanntmachungen über das Bestehen eines Prüfungssystems; Bekanntmachung der Zuschlagserteilung (Art. 140, Absatz 1, 3 und 4, GvD Nr. 50/2016).

Vergaben:

  • Akten bezüglich der Direktvergabe von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen äußerster Dringlichkeit und Zivilschutz, mit spezifischer Angabe des Auftragnehmers, die Auswahlmöglichkeiten und die Begründungen, weshalb kein Rekurs zu den ordentlichen Verfahren eingereicht werden kann (Art. 163, Absatz 10, GvD Nr. 50/2016)
  • Akten bezüglich öffentlicher Aufträge und Konzessionsverträge zwischen Körperschaften in Open-Data-Format , welche im Zusammenhang mit den In-House-Vergaben stehen (Art. 192, Absatz 3, GvD Nr. 50/2016).

 

Zusätzliche Informationen:

Beiträge und Berichte der Treffen mit Gruppen, welche gemeinsames Interesse an Durchführbarkeitsprojekten von großen Bauvorhaben und an die von der Vergabestelle bereitgestellten Unterlagen haben (Art. 22,Absatz 1, GvD Nr. 50/2016); Weitere, ergänzende oder zusätzliche Informationen im Vergleich zu jenen, die vom Kodex vorgegeben sind. Verzeichnis der offiziellen Wirtschaftsteilnehmer (Art. 90, Absatz 10, GvD Nr. 50/2016).

Maßnahme, welche den Ausschluss vom Vergabeverfahren und die Zulassung an den Bewertungsergebnissen der subjektiven, wirtschaftlich-finanziellen und technisch-fachlichen Anforderungen bestimmt. Veröffentlichung im Sinne des Art. 29, Absatz 1, GvD 50/2016.

Gemäß Art. 23 bis des L.G. Nr. 17/1993 führt die Agentur im Hinblick auf die Genehmigung der Verwaltungsunterlagen während des Ausschreibungsverfahrens die Bewertung oder Überprüfung des Inhalts etwaiger Ersatzerklärungen bezüglich des Besitzes der allgemeinen und/oder besonderen Teilnahmevoraussetzungen, welche gegebenenfalls von den Wirtschaftsteilnehmern vorgelegt wurden, nicht durch.

Diese Überprüfungen werden vielmehr auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und auf den Zuschlagsempfänger beschränkt.

Unter Anwendung der obgenannten Bestimmung, wird daher keine Maßnahme, welche den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren und die Zulassungen nach Durchführung der Bewertung der subjektiven, wirtschaftlich – finanziellen und technisch – beruflichen Voraussetzungen verfügt und deren Veröffentlichung gemäß Art. 29, Absatz 1, GvD Nr. 50/2016 vorgesehen ist während des Ausschreibungsverfahrens erlassen.

  • Ausschluss- und Zulassungsmaßnahme innerhalb von 2 Tagen nach deren Erlass.

Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und deren Lebensläufe:

Verträge:

Vollständiger Wortlaut aller Kaufverträge von Gütern und Dienstleistungen, deren geschätzter Einheitsbetrag bei der Ausführung des Zwei-Jahres-Programms und deren Aktualisierungen über 1 Million Euro beträgt.

Berichte über die finanzielle Verwaltung der Verträge zum Ende deren Durchführung: