Daten zu den Prämien
Rechtliche Grundlage: Art. 20, Abs. 1 GvD Nr. 33/2013
(2) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die Daten betreffend den von den leitenden und nicht leitenden Bediensteten durchschnittlich erreichbaren Prämienbetrag, die zusammengefassten Daten betreffend die Aufteilung der zusätzlichen Besoldungselemente zwecks Rechenschaftsablegung über den bei der Verteilung von Prämien und Zulagen angewandten Selektivitätsgrades sowie die Daten über die Prämiendifferenzierung bei Führungskräften und Bediensteten.
Die Bewertung des nicht leitenden Personals der Landesverwaltung und die Vergabe der Leistungsprämien erfolgen nach folgenden Bestimmungen:
Rundschreiben Nr. 1 vom 20.1.2004 - Leistungsbeurteilung, Gehaltsentwicklung, Leistungsprämie und individuelle Gehaltserhöhung für das Landespersonal des allgemeinen Stellenplans
Kollektivabkommen und -vertrag vom 31. Oktober 2023 - Erster Teilvertrag für die Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages für den Dreijahreszeitraum 2022-2024
Dekret des Generaldirektors Nr. 22013/2024 - System der Messung und Bewertung der Performance in der Landesverwaltung
Kollektive und individuelle Leistungsprämien werden an Mitarbeiter zugewiesen, die ihre Ziele erreicht haben. Für die Zuerkennung der individuellen Leistungsprämie gelten die folgenden Kriterien:
a) Umfang der vereinbarten Ziele unter Berücksichtigung der Komplexität der zugewiesenen Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten sowie des Grades ihrer Erreichung;
b) Erfüllung zusätzlicher Aufgaben;
c) längere und/oder wiederholte Abwesenheiten, die zu einer Erhöhung der Arbeitsbelastung anderer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen führen.
Die Bewertung der Führungskräfte der Landesverwaltung und die Vergabe des Ergebnisgehaltes erfolgen nach folgenden Bestimmungen:
- Landesgesetz vom 21. Juli 2022, Nr. 6 - Regelung der Führungsstruktur des öffentlichen Landessystems und Ordnung der Südtiroler Landesverwaltung“ und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen
- Dekret des Landeshauptmanns vom 26. März 2024, Nr. 3 - „Durchführungsverordnung über die Verwaltungsstruktur der Autonomen Provinz Bozen“ und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen
Kollektivertrag vom 24. August 2023 - Bereichsübergreifender Kollektivvertrag für die Führungskräfte für den Dreijahreszeitraum 2020-2022
Mitteilung der Abteilung Personal vom 22. Februar 2024 - Beurteilung der Führungskräfte 2023
Dekret des Generaldirektors Nr. 22013/2024 - System der Messung und Bewertung der Performance in der Landesverwaltung
Aufteilung der zusätzlichen Besoldungselemente in zusammengefasster Form, zwecks Rechenschaftsablegung über den bei der Verteilung der Prämien und Zulagen angewandten Selektivitätsgrad
(der Direktor ist nicht enthalten)
- Verteilung der Leistungsprämien für Nichtführungskräfte - Bezugsjahr 2024
- Verteilung der Leistungsprämien für Nichtführungskräfte - Bezugsjahr 2023
- Verteilung der Leistungsprämien für Nichtführungskräfte - Bezugsjahr 2022
- Verteilung der Leistungsprämien für Nichtführungskräfte - Bezugsjahr 2021
- Verteilung der Leistungsprämien für Nichtführungskräfte - Bezugsjahr 2020
- Verteilung der Leistungsprämien für Nichtführungskräfte - Bezugsjahr 2019
Durchschnittlich erhältliche Höchstprämie
(der Direktor ist nicht enthalten)
Die oben veröffentlichten Daten beziehen sich nur auf die Bedienstete während der Direktor der Agentur nicht enthalten ist. Deshalb wird auf die Website der Landesverwaltung unter der Rubrik „Transparente Verwaltung“ verwiesen, wo die Verteilung der Ergebniszulage für die Führungskräfte der Landesverwaltung und der Hilfskörperschaften, veröffentlicht ist.
Letzte Aktualisierung: 25/11/2025