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Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit ähnlichen Funktionen

Rechtliche Grundlage: Art. 31 GvD Nr. 33/2013
(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen die nicht angenommenen Bemerkungen der internen Kontrollorgane, der Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane zusammen mit den Bezugsakten sowie alle Bemerkungen des Rechnungshofes betreffend die Organisation und die Tätigkeit der Verwaltung bzw. der einzelnen Ämter, auch wenn sie angenommen wurden.

Die Agentur, als Körperschaft der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol, verfügt über keine Prüfstelle oder Organismus mit ähnlichen Funktionen. Die Tätigkeit der Prüfstelle wird von dem Verantwortlicher für die Korruptionsprävention und die Transparenz übernommen.

Bestätigungen der Prüfstelle oder der ähnlichen Organe zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten

2025

2024

 2023

2022

2021

2020

2019

Berichte der Prüfstelle über die allgemeine Funktionsweise, Transparenz und Integrität der internen Kontrollen

siehe Transparente Verwaltung

Andere Akte der Prüfstelle

siehe Transparente Verwaltung

Letzte Aktualisierung: 07/10/2025