Maßnahmen der Führungskräfte
Rechtliche Grundlage: Art. 23 Abs. 1, GvD Nr. 33/2013
(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen und aktualisieren alle sechs Monate in getrennten Abschnitten der Sektion „Transparente Verwaltung“ die Verzeichnisse der von den politischen Führungsorganen und von den Führungskräften erlassenen Maßnahmen, insbesondere der abschließenden Maßnahmen folgender Verfahren: b) Wahl des Vertragspartners für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen auch mit Bezug auf das gewählte Verfahren im Sinne des Kodexes über das öffentlichen Vertragswesen zur Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (Gesetzesdekret vom 18. April 2016, Nr. 50), unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 9-bis; d) Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen, gemäß den Artikeln 11 und 15 des Gesetzes Nr. 241 vom 7. August 1990.
Maßnahmen bezüglich der Verfahren zur Auswahl des Auftragnehmers für die Vergabe von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen
2025
2024
2023
2022
2021
2020
Siehe auch Seite: Informationen zu den einzelnen Verfahren in Tabellenform
Mit Privaten oder anderen Verwaltungen abgeschlossene Vereinbarungen
- Vereinbarung für die Nutzung der Daten der Südtiroler Gemeinden in elektronischer Form
- Muster der Vereinbarung mit Pensplan Centrum über die Zahlung der Beiträge gemäß Artikel 6-ter des Regionalgesetzes Nr. 7 vom 25. Juli 1992 und Artikel 1 und 2 des Regionalgesetzes Nr. 1 vom 18. Februar 2005
- Modell Bausparen – Muster der Vereinbarung
- Entwürfe der Mustervereinbarungen mit der Regelung zu den Zugang zum Rotationsfonds für Finanzierungen von Darlehen und Leasing gemäß dem Landesgesetz vom 15. April 1991, Nr. 9
- Liste der konfektionierten Banken und Leasinggesellschaften
Letzte Aktualisierung: 14/10/2025