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Maßnahmen der Führungskräfte

Rechtliche Grundlage: Art. 23 Abs. 1, GvD Nr. 33/2013
(1) Die öffentlichen Verwaltungen veröffentlichen und aktualisieren alle sechs Monate in getrennten Abschnitten der Sektion „Transparente Verwaltung“ die Verzeichnisse der von den politischen Führungsorganen und von den Führungskräften erlassenen Maßnahmen, insbesondere der abschließenden Maßnahmen folgender Verfahren: b) Wahl des Vertragspartners für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen auch mit Bezug auf das gewählte Verfahren im Sinne des Kodexes über das öffentlichen Vertragswesen zur Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (Gesetzesdekret vom 18. April 2016, Nr. 50), unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 9-bis; d) Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen, gemäß den Artikeln 11 und 15 des Gesetzes Nr. 241 vom 7. August 1990.

Maßnahmen bezüglich der Verfahren zur Auswahl des Auftragnehmers für die Vergabe von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen

2025

2024

 2023

2022

2021

2020

Siehe auch Seite: Informationen zu den einzelnen Verfahren in Tabellenform

Mit Privaten oder anderen Verwaltungen abgeschlossene Vereinbarungen

Letzte Aktualisierung: 14/10/2025